Neubau in St. Peter: Dachwasser versickert, Abwasser bleibt bei der Hebeanlage
In den neuen Plangebieten von St. Peter darf Dachwasser nicht in den öffentlichen Kanal. Im Gebiet 08.25.0 muss es auf dem eigenen Grund versickern. Im Gebiet 08.28.0 sind Versickerung und Rückhalt nötig. Das steht in den Erläuterungsberichten der Stadt Graz.
Daraus folgt vermutlich: Im Neubau gelangt weniger Regen in den Kanal. Abwasser aus Keller, WC und Dusche bleibt davon unberührt. Liegt es unter der Rückstauebene, braucht es weiterhin eine Hebeanlage. Diese Regeln betreffen den Neubau und seine Dachfläche, nicht den Keller im Bestand.
Der Plan wirft also zwei getrennte Fragen auf: Wohin das Regenwasser darf, und wie das Abwasser aus dem Keller über die Rückstauebene kommt. Beides beantwortet der Bauplan im Einzelfall, nicht der Bezirksname.
